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HOAS, Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung
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Rechtliche Unterstützung
HOAS FAQ
HOAS, Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung
Die HOAS füllt die seit Jahren von Museen, Ausstellungshäusern, Ausstellungsgestaltern und Szenografen beklagte Lücke eines spezifisch für Ausstellungsvorhaben definierten Leistungskanons und eines damit verbundenen, einfachen Honorar-Schemas in Anlehnung an die in der Architektur verwendete HOAI. Die mittlerweile in zweiter Auflage erschienene HOAS 2.0 versteht sich in erster Linie als ein Regelwerk, welches Auftraggeber und Auftragnehmer sicher durch den Prozess der Ausstellungsplanung und -realisierung begleitet, dabei für beide Seiten für Klarheit und fairen Interessenausgleich sorgt.
Der Herausgeber VERA unterstützt als Verband der Ausstellungsgestalter schon seit vielen Jahren mit Empfehlungen, Symposien, Vorträgen und Arbeitsgruppen die Entwicklung der Branche. Der Autor Stefan Kleßmann war über 20 Jahre als Manager und Geschäftsführer an zahlreichen Ausstellungsprojekten, Museen, Besucherzentren, Science Centern und Markenwelten im In- und Ausland beteiligt und arbeitet heute als Unternehmensberater und Coach.
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Beanstandungen bei Wettbewerben
Wir machen uns für unsere Mitglieder stark! Machen Sie uns auf nicht korrekt ausgeschriebene Wettbewerbe oder Ausschreibungen aufmerksam. Wir prüfen die Unterlagen und gehen dann von Verbandsseite auf die ausschreibende Stelle zu, um eine Nachbesserung der Bedingungen zu bewirken. Wir engagieren uns dafür, Meinungsverschiedenheit zwischen ausschreibender Stelle und Ausstellungsgestalter beizulegen sowie eine auf die Interessen des Ausstellungsgestalters fokussierte Einigung zu erzielen.
Grundlagen und Vorgehen
Grundlage für die Beurteilung von Wettbewerben oder Ausschreibungen ist der Anhang 5 der HOAS – Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung. Sie ist eine Weiterentwicklung der „Empfehlung zu Vergaben von Aufträgen an Gestalterbüros zur Realisierung von Ausstellungen unterschiedlicher Größe„, die mit Unterstützung von VerA vom Deutschen Museumsbund herausgegeben wurde.
Wenn Sie Abweichungen von diesen Empfehlungen feststellen und/ oder die Wettbewerbs- bzw. Ausschreibungsbedingungen nicht der guten fachlichen Praxis entsprechen, weisen Sie uns bitte unter genauer Angabe der problematischen Punkte auf die Defizite hin. Wir sehen uns als Vertretung der Ausstellungsgestalter und vermitteln für Sie!
Bitte nutzen Sie den Meldebogen für unfaire Vergaben:
Ansprechpartner und Kontakt
Dr. Stefan Kleßmann, Referatsleiter für Vergabe und Wettbewerb, klessmann@vera-verband.org
Rechtliche Unterstützung
VERA empfiehlt bei Bedarf einer rechtlichen Beratung oder Unterstützung die folgenden Anwälte. Diese Anwälte sind mit typischen Branchen-Themen der Ausstellungsgestaltung und der HOAS erfahren:
Für die Bereiche Planung, Gestaltung, Verträge, HOAS:
Thomas Weischede, Rechtsanwalt | Counsel
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
WEGNERPARTNER
Georgenstraße 24, 10117 Berlin
T +49 (0)30-2219946-00
Für den Bereich Vergaberecht:
Christina Meincke
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht
Meincke Bienmüller Rechtsanwälte PartmbB
Voßstraße 20, 10117 Berlin
Tel. 030 / 88 70 49 0
www.mb-law.de
Für Österreich:
Johannes Pepelnik
PEPELNIK & KARL Rechtsanwälte GmbH / Attorneys at law
1020 Wien, Czerninplatz 4
Tel +43 1 216 87 99 – 33
office@pkr.at
www.pkr.at
HOAS FAQ
Was ist die HOAS?
HOAS steht für „Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung“. Sie ist aber weit mehr als nur ein Orientierungsrahmen für die Honorierung von Planungs- und Gestaltungsleistungen im Bereich von Ausstellungen. Im Mittelpunkt steht die Definition des Leistungskanons, der üblicherweise von Ausstellungsgestaltern im Rahmen eines Ausstellungsvorhabens zu erbringen ist. Das geht los von den konzeptionellen Leistungen bis über die detaillierten Planungen zahlreicher weiterer Aspekte der Ausstellungsplanung wie Grafikdesign, Mediengestaltung, technischen und baulichen Planungen, bis hin zum gesamten Projektmanagement und der Steuerung, Koordinierung und Überwachung der Ausstellungsrealisierung.
Neben diesen Leistungsbeschreibungen enthält die HOAS auch zahlreiche Regelungen, die üblicherweise zwischen Auftraggebern (häufig Museen oder Ausstellungshäuser) und den Gestaltern (häufig Planungsbüros, Agenturen oder auch Arbeitsgemeinschaften von Szenografen, Architekten und Fachplanern) zu treffen sind. Das betrifft zum Beispiel Regeln für Planungs- oder Konzeptänderungen, Nutzungsrechte oder auch besondere Zusatzleistungen. In der Summe ist die HOAS so etwas wie eine allgemeine Mustervereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern im Bereich der Ausstellungsgestaltung.
Sind die Honorare der HOAS verbindlich?
Nein. Die HOAS hat keine Gesetzeskraft und erlangt nur dann eine bindende Wirkung, wenn beide Parteien die HOAS vertraglich vereinbaren, etwa als Anlage zu einem Projektvertrag. Die HOAS bietet zunächst für alle Beteiligten einen Orientierungsrahmen über übliche oder angemessene Honorierungen des in der HOAS definierten Leistungsbildes, der sogenannten Kernleistungen. Auftraggeber können sich für eine erste Kalkulation zu erwartender Planungskosten an der HOAS orientieren. Das ist wichtig zum Beispiel für die Beantragung von Fördergeldern. Die HOAS ist hier inzwischen von öffentlichen Fördergebern für die Herleitung zu erwartender Planungskosten weitgehend akzeptiert. Und Gestalter können sich für ihre Angebotskalkulation auch an der HOAS orientieren. Am Ende aber bleiben die Honorare der jeweiligen konkreten Vereinbarung oder auch dem Ergebnis einer Angebotsabfrage oder Ausschreibung überlassen.
Ist die HOAS zum Vorteil von Gestaltungsbüros ausgelegt?
Nein. Zwar kamen die Anfänge der HOAS ursprünglich als eine Initiative von Gestaltungsbüros, die im Branchenverband VerA (Verband für Aussstellungsgestaltung) organisiert sind, in Bewegung. Hintergrund waren die völlig unzureichenden Regelungen und Leistungsbeschreibungen der lange Jahre noch angewendeten HOAI, die für die Belange von Ausstellungen aber nicht funktionierte und für dieses Leistungsbild schwerwiegende Defizite aufweist.
Es reifte schnell die Erkenntnis, dass die HOAS nur Akzeptanz im Markt finden kann, wenn die Regelungen ausgewogen sind und die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen. Der Autor Stefan Kleßmann hat sowohl viele Jahre für die Gestaltungsseite gearbeitet, als auch viele Jahre als Berater für Museen und Ausstellungshäuser. Er kennt daher die Perspektiven und Problemstellungen beider Seiten sehr gut. Dazu nahmen an verschiedenen Entwicklungs-Workshops Vertreter unterschiedlicher Parteien teil und sorgten dafür, dass möglichst für alle Seiten praktikable und angemessene Regelungen in die HOAS Eingang fanden. In der Summe führte die HOAS zwar dazu, dass Gestaltungsleistungen im Ausstellungsbereich höher vergütet werden als bei der HOAI. Im Gegenzug sind die Leistungsanforderungen aber auch so stark erhöht worden, dass es praktisch keinen Raum mehr für Nachforderungen gibt und die Auftraggeberseite eine starke Handhabe erhielt, die erforderlichen Leistungen umfassend einfordern zu können.
Sollte oder muss man die HOAS vertraglich vereinbaren?
Es ist durchaus möglich, zum Beispiel eine Planungsleistung in „Anlehnung an das Leistungsbild der HOAS“ auszuschreiben. Das „in Anlehnung“ bedeutet, dass man sich zwar am Leistungsbild der HOAS orientiert und hierfür Angebote einholt. Gleichzeitig wird damit aber nicht die HOAS im Ganzen zur Vertragsgrundlagen gemacht. Will man die HOAS vertraglich vereinbaren, müssen dem beide Seiten zustimmen. Man kann die HOAS dann z.B. wie eine Allgemeine Vertragsbedingung zu einer Anlage des Planervertrages machen.
Auch wenn man es nicht machen muss empfiehlt sich gleichwohl die vertragliche Vereinbarung der HOAS. Damit werden dann automatisch zahlreiche praktische und gute Regelungen zur gemeinsamen Vertragsgrundlage und helfen dann beiden Seiten, einen sicheren Kompass in allen denkbaren Konfliktsituationen an der Hand zu haben. Verzichtet man darauf, kommt es sehr häufig zu Situationen, in denen sich bei möglichen Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien gar keine adäquate Regelungen in den geschlossenen Verträgen finden. Dieses Regelungs-Vakuum führt dann für beide Seiten zu misslichen und häufig auch konfliktträchtigen Situationen. Mit der Vereinbarung der HOAS wird so etwas in aller Regel vermieden.
Ist die HOAS auf den deutschen Sprachraum beschränkt?
Die HOAS funktioniert im Prinzip universal, da sie nicht auf spezifischen Gesetzen, etwa in Deutschland oder in Österreich aufbaut. Sie ist wie eine „Allgemeine Vertragsbedinung (AVB)“, die man auch international verwenden könnte. Allerdings gibt es die HOAS bisher nur in deutscher Sprache. Es gibt Überlegungen, auch eine englische Version herauszubringen, damit sich dieser Standard auch international leichter verbreiten kann.
Kann ich auch Teilleistungen der Ausstellungsplanung, z.B. nur die technische Planung oder nur das Projektmanagement mithilfe der HOAS kalkulieren und anbieten bzw. vergeben?
Mit einer gewissen Einschränkung: Ja. Die HOAS (2) enthält im Anhang eine Tabelle, die definiert, wieviel Prozent einer Gesamtleistung auf die jeweiligen Teilleistungen wie z.B. technische Planung oder Projektmanagement entfällt. Allerdings sind alle Ausstellungsvorhaben unterschiedlich. Manche können stark Grafik-lastig sein, andere Vorhaben wiederum fast ausschliesslich aus medialen Inszenierungen bestehen. Entsprechend wären hier grafische Leistungen bzw. Leistungen der Medienplanung stärker zu gewichten. Die erwähnte Tabelle gibt insofern nur einen Orientierungswert bei Ausstellungsvorhaben mit duchschnittlichen Anforderungsprofilen. Diese Orientierung kann dennoch sehr hilfreich sein, zu einem entsprechenden Teil-Angebot zu kommen.
Kann mir die HOAS bei Ausschreibungen zur Ausstellungsgestaltung helfen?
Ja. Wenn ich Angebote einholen möchte oder eine Ausstellungsgestaltung ausschreiben möchte, kann ich dies auf der Basis der HOAS bzw. auch in Anlehnung an das Leistungsbild der HOAS machen. Der große Vorteil ist, dass Anbieter sofort Bescheid wissen, welche Leistungen im einzelnen verlangt werden. Haben Sie reduzierte oder auch zusätzliche Anforderungen können Sie in Ihrem Ausschreibungstext darauf hinweisen und z.B. erwähnen, dass ergänzend zum Leistungsbild der HOAS auch die Leistung XY mit zu erbringen und im Angebot mit zu kalkulieren ist. Übrigens ist das bei av-edition erschienene Buch „HOAS (2)“ zugleich ein umfassendes Handbuch, das z.B. Muster-Ausschreibungen enthält, Kosten-Orientierungswerte für Ausstellungsvorhaben und ähnliches mehr.
Wenn ich die HOAS zur Vertragsanlage machen möchte: Muss ich mir den Text aus dem Buch herauskopieren?
Nein. Sie erhalten die HOAS (2) auf der Webseite von VERA (www.vera-verband.org) als Gratis-Download (PDF).
Wenn ich die Anwendung der HOAS besser kennenlernen möchte oder auch mal eine spezielle Frage habe: An wen kann ich mich da wenden?
Der Autor Stefan Kleßmann (sk@stefan-klessmann.de) bietet 2-3 mal im Jahr ein Grundlagenseminar zum Verständnis, Struktur und Anwendung der HOAS an (Online-Seminar, rund 4-5 Stunden Dauer) an. Auch einzelne Rückfragen werden von ihm in der Regel kurzfristig beantwortet.